Astrid Koppe
Ich bin Rechtsanwältin, Mediatorin & Resilienztrainerin für Kinder und Erwachsene
Mein beruflicher Werdegang:
Nachdem ich 1994 das 2. Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen habe, absolvierte ich die Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht. Im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass Gerichtsverfahren, die streitig geführt werden, die beteiligten Personen sehr belasten – insbesondere Kinder sind in den Verfahren die Leidtragenden.
So habe ich nach einem Weg gesucht, der sich an den Bedürfnissen der Beteiligen orientiert und nachhaltige Lösungsmöglichkeiten findet. Dabei bin ich auf das Mediationsverfahren gestossen.
Was ist der Vorteil der Mediation im Vergleich zu einem gerichtlich geführten Verfahren?
Was passiert bei einem Gerichtsverfahren?
Jede Partei hat für das anstehende Problem die Idee einer Lösung. Diese Lösung soll mit Hilfe des Gerichtes und der beauftragten RechtsanwältInnen durchgesetzt werden. Der Richter kennt aber weder die betroffenen Personen, noch deren Bedürfnisse. Auch die RechtsanwältInnen kennen nur das, was die MandantInnen ihnen sagen. Diese Informationen muss der Rechtsanwalt in einen rechtliche Rahmen übersetzten. Derjenige, der eine „Lösung“ entscheiden soll, die von allen Beteiligten als DIE Richtige angenommen werden kann, ist weit von dem entfernt, was die Beteiligten tatsächlich brauchen.
Die Strategien, die in einem Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Sie erschöpfen sich im Wesentlichen darin, den anderen „schlecht da stehen zu lassen“. Damit ist aber der Kampfmodus schon vorprogrammiert. Die Folge sind: Nerven und Geld werden verschlissen und eines ist sicher:
Es gibt immer einen Verlierer!
Was kann nun die Mediation?
Die Mediation hat einen anderen Ansatz: Hier ist ein Raum für die jeweiligen Bedürfnisse der beteiligten Personen. Orientiert an diesen Bedürfnissen können passgenaue Lösungen gefunden werden. Die Mediation ist ergebnisoffen.
Die Mediation ist dennoch ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten gesehen und gehört werden.
Wie kann so etwas aussehen?
Ich erzähle Ihnen ein kleines Beispiel: Zwei Kinder streiten sich um eine Orange. Jeder will die ganze Frucht und es entsteht ein heftiger Streit. Wenn nun aber durch ein Gespräch herausgefunden werden kann, dass ein Kind den Saft und das andere Kind die Schale der Orange möchte, löst sich der Zank schnell auf. Dies kann aber nur passieren, wenn jeder sich öffnen und sagen kann, was er braucht.
Das Mediationsverfahren setzt genau hier an. Mit Hilfe eines Dritten, dem Mediator, der überparteiisch ist, können Gespräche geführt werden, die Raum und Zeit geben, passgenaue Lösungen zu finden und Win-Win-Lösungen.
Dieser Ansatz hat mich überzeugt, so dass ich mich 2011 an der Fachhochschule Darmstadt zur Mediatorin habe ausbilden lassen. Seit dem bin ich als Mediatorin tätig. Das Oberlandesgericht Köln hat mich 2020 zur Streitschlichterin im Raum Bonn und Siegburg ernannt. Streitige Verfahren führe ich seit der Erkenntnis, durch Mediatonsverfahren Win-Win-Situation schaffen zu können, nicht mehr.
Um die Belange der Kinder in Gerichtsverfahren wahrnehmen zu können, habe ich mich 2014 ergänzend auch noch zur Verfahrensbeiständin ausbilden lassen. Seit dem vertrete ich Kinder in Gerichtsverfahren. Hier muss ich immer wieder erleben, wie oft Kinder durch den Streit der Eltern so sehr belastet sind, dass sie letztendlich Psychotherapien in Anspruch nehmen müssen. Dies hat mich dazu gebracht, nach Möglichkeiten zu suchen, Kinder zu stärken, damit sie die Krisen aus den ihnen innewohnenden Kräften bestmöglichst meistern können.
So folgte 2019 die Ausbildung zur Resilenztrainerin für Kinder und Erwachsene.
Was kann ich nun konkret für Sie leisten?
Über meine Arbeitsweise & Methodik
- Klärung von Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträgen sowie Erarbeitung einer gemeinsamen Problemdefinition und möglicher Lösungsansätze
- Einsatz von Methoden der Mediation
- Erarbeitung einer differenzierten Einschätzung und einer konkreten Hilfeempfehlung
- Dokumentation und Erstellung eines aussagefähigen Abschlussberichtes für den Auftraggeber
- Sozialräumliche Vernetzung, Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Trennung und Scheidung u.a., regelmäßiger fachlicher Austausch, Qualitätssicherung
- Intervision
- Kollegiale Beratung
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
Meine Zielgruppen sind
- Paare in Trennungs- und Scheidungssituationen
- Menschen, die Lösungen von Streitpunkten suchen
Das gemeinsame Ziel mit Ihnen
- Gemeinsame und transparente Erarbeitung der Problemlagen, von individuellen Bedingungen und Hintergründen, Verhaltensmustern und die Beziehungsdynamiken aller Beteiligten, die zur Erzeugung der Aufrechterhaltung der Problemlage bis dato führten
- Erlangung einer komplexen Sichtweise auf die Belastungen betroffener Menschen und deren Wirkungszusammenhänge
- Finden von Lösungen, orientiert an der jeweiligen Bedarfslage, die von allen Beteiligten getragen wird
- Schaffen einer Win-Win-Situation
Ausschlusskriterien
- Verweigerung der Zusammenarbeit durch die KlientInnen
- akute Gewaltbereitschaft, die andere Formen von Hilfe erfordert
- Gefahr von Kindesvernachlässigung, die eine unmittelbare stationäre Hilfe notwendig macht
- psychische Erkrankungen
Was ist ein Resilenztraining?
Zielgruppe
Kinder in Krisensituationen – Mobbing – Schulstress – familiäre Stressituationen
Zielsetzung
- Aktivierung der dem Kind eigenen Ressourcen
- Unterstützung des Kindes bei der Bewältigung seiner aus den Lebensumständen resultierenden
Belastungen
Arbeitsschritte und Methoden
- Gespräche mit dem Kind zur Klärung seiner Vorstellungen und Wünsche
(kindgerechte Gesprächsführung)
- Resilienztraining nach Loovanz
Ausschlußkriterien
- Probleme, die zunächst eine familienpsychologische Begutachtung oder einer therapeutischen
Anbindung bedürfen
Und zum Schluß: Was kostet das Ganze?
Rechtliche Beratung: Erstberatung 220 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Mediation: 180 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer
Resilenztraining: 80 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer
Ist das nicht zu teuer ?
Für einen vor Gericht ausgetragenen Streit wird die Vergütung vom sogenannten Gegenstands- oder Streitwert berechnet. Für einen Sorgerechtsstreit vor Gericht fallen
- Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.200 €
- Gerichtkosten von ca. 300 € sowie
- Kosten für den Verfahrensbeistand in Höhe von 550 € an.
- Damit sind ca. 3.000 € aufzuwenden.
Die Zeit, die das Gericht zur Verfügung stellen kann, beläuft sich in der Regel auf 4 Stunden. Mit dem oben genannten Betrag von 3.000 € können ca. 16 Stunden Mediation wahrgenommen werden.
Auch im Hinblick auf den finanziellen Rahmen bietet ein außergerichtliches Verfahren „mehr fürs Geld“.
Bitte buchen Sie zunächst eine Beratung durch uns, damit Sie adäquat vertreten werden.
Sie finden alle Informationen dazu HIER.